Hinweise zu Elektro- und Elektronikgeräten
Hinweis gemäß § 18 ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten)
1. Information zur umweltgerechten Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Gemäß den Bestimmungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind wir als Händler verpflichtet, Sie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro-Altgeräten zu informieren:
• Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
• Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte bei einer geeigneten Sammelstelle oder einem autorisierten Rücknahmesystem abzugeben.
• Altgeräte können kostenlos bei kommunalen Sammelstellen oder Recyclinghöfen entsorgt werden.
Eine Übersicht der nächstgelegenen Rücknahmestellen finden Sie hier:
www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
2. Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem ElektroG verkauft werden, sind mit folgendem
Symbol gekennzeichnet:
♻️ Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern
Dieses Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.
3. Rückgabe von Batterien und Akkus
• Falls ein Elektrogerät Batterien oder Akkus enthält, die nicht fest verbaut sind, müssen diese vor der Abgabe entnommen und separat entsorgt werden.
• Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist bei geeigneten Sammelstellen möglich.
4. Löschung personenbezogener Daten
Falls Ihr Altgerät über einen internen Speicher (z. B. Smartphone, Laptop, Tablet, Router, USB-Stick) verfügt, sind Sie verpflichtet, alle personenbezogenen Daten vor der Entsorgung eigenverantwortlich zu löschen.
Wir übernehmen keine Haftung für Daten, die auf Altgeräten verbleiben.
5. Unsere WEEE-Registrierungsnummer gemäß ElektroG
Unser Unternehmen ist bei der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register), Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, unter der WEEE-Reg.-Nr. DE 45086269 registriert.
Dies gewährleistet, dass wir unseren Verpflichtungen zur umweltgerechten Entsorgung von Elektro-Altgeräten nachkommen.
6. Sammel- und Verwertungsquoten in Deutschland
Als EU-Mitgliedstaat ist Deutschland verpflichtet, Daten zur Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu erheben und an die EU-Kommission zu übermitteln.
Die aktuellen Daten zu Sammel- und Recyclingquoten finden Sie auf der Website des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV):
www.bmuv.de/themen/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikgeraete